Berufsbeschreibung
Friseur und Friseurin sind die Spezialisten und Spezialistinnen für Pflege und Verschönerung von Haut und Haar. Sie beraten die Kundinnen und Kunden: Welcher Haarschnitt passt? Welche Frisur unterstreicht die Persönlichkeit? Was kann man gegen Schuppen tun? Wie kann man Haarschädigungen vorbeugen, und wie können Haargäbelchen vermieden werden?
Haarkünstler und Haarkünstlerinnen, Hairstylisten und Hairstylistinnen können gut auf Menschen eingehen, sodass die Kunden sich bei ihnen wohlfühlen. Sie spüren, ob ihrer Kundschaft Austausch gegenüber aufgeschlossen ist oder ob sie während der Haarpflege lieber eine Zeitschrift liest. Sie nehmen intuitiv wahr, ob ihr die Körpernähe angenehm ist und reagieren entsprechend.
Mit großem Fingerspitzengefühl arbeiten Friseur und Friseurin schnell und exakt. Dank ihrer kreativen Ader gelingt es ihnen immer wieder, Kunden zu überraschen. Je nach Geschäft färben Friseur und Friseurin den Kundinnen und Kunden auch Augenbrauen und Wimpern, tragen Make-up auf oder pflegen die Fingernägel (schneiden, lackieren). Bei Männern zählt auch die Bartpflege und Rasur zu ihren Aufgaben. Sie übernehmen außerdem Pflege und Schnitte von Perücken und bereiten Haarteile vor.
Ausbildung Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)
3 Jahre Lehre an Berufsschulen, Fachberufsschulen oder Landesberufsschulen.
Verwandt: Kosmetiker/in.
Anforderung
Friseur und Friseurin arbeiten weitgehend selbstständig, das verlangt Verantwortungsbewusstsein. Ihre Tätigkeit ist vielseitig und erfordert Sinn für Schönheit und Mode, Fantasie, geschickte Hände und Freude am künstlerischen Gestalten. Sie sind aufgeschlossen, aber diskret, und sie achten auf eine gepflegte Erscheinung. Sie sind den ganzen Tag auf den Beinen, das braucht eine gute Konstitution. Da sie auch Chemikalien (Shampoo, Färbemittel usw.) einsetzen, darf die Haut nicht überempfindlich sein. Auch Hygienebewusstsein ist in diesem Beruf wichtig.
Entwicklungsmöglichkeiten
– Weiterbildungskurse.–
– Meisterprüfung.
Aufstieg: Friseurmeister/in, Fußpfleger/in, Geschäftsführer/in, Top-Stylist/in. Führen eines eigenen Geschäfts (Meisterprüfung Voraussetzung).