Berufsbeschreibung
Gehörlose sind zwar in der Lage, durch Lippenlesen und Sprechen zu kommunizieren, doch wenn sie die Wahl haben, ziehen sie die Gebärdensprache vor. In allen offiziellen Auftritten ist es für sie tatsächlich von Vorteil, sich eines offiziellen Gebärdensprachdolmetschers zu bedienen. Wie bei den Nicht-Gehörlosen, wird auch beim Gebärdendolmetschen zwischen gleichzeitigem und aufeinander folgendem (Konsekutiv- und Simultan-)Dolmetschen unterschieden. Die Themen der Teilprüfungen entstammen dem wirtschaftlichen oder technischen Bereich. Auch Fragen von Multimedia, Datenverarbeitung oder des Arbeits- und Sozialrechts müssen korrekt gedolmetscht werden. In der Aufmerksamkeit, Verantwortung und Kompetenz der Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen liegt also ein wesentlicher Anteil des beruflichen und behördlichen Schicksals der Gehörlosen!
Studium Gebärdensprachdolmetscher/in, Bachelor of Arts
6–8 Semester bzw. 3-4 Jahre: Studium (Fachhochschule) bis zum Bachelor-Abschluss.
8 Semester: Studium (Universität).
Anforderung
Fachhochschulreife: für Fachhochschulen, Hochschulreife für Universität.
Grundkenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache im Umfang von 60 Unterrichtsstunden. Entsprechende Belege über besuchte Gebärdensprachkurse oder andere geeignete Vorerfahrungen müssen der Bewerbung beigefügt werden.
Geistige Beweglichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlung, gute Beobachtungsgabe, bewegliche Finger und Hände, Eigenständigkeit, klare Artikulation, schnelle Auffassungsgabe, gewandter Ausdruck, Kenntnisse in wirtschaftlichen und technischen Sachverhalten, Vertrautheit im Umgang mit Ämtern und Behörden, Verständnis für soziokulturelle Zusammenhänge und die soziolinguistische Besonderheit der Gebärdensprache.
Entwicklungsmöglichkeiten
Masterstudium, Lehrer/in, Ausbilder/in, Leitung eines Heims für Gehörlose.