Berufsbeschreibung
Beamte und Beamtinnen im mittleren nichttechnischen Dienst arbeiten bei Behörden sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen. Dabei können sie in den verschiedensten Bereichen wie etwa in der allgemeinen inneren Verwaltung, der Justizverwaltung oder der Sozialverwaltung tätig sein.
Der Umgang mit Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, aber auch der direkte Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern gehört zum Alltag der Beamtin und des Beamten im mittleren nichttechnischen Dienst. Innerhalb der Sozialverwaltung entscheiden sie zum Beispiel über das Elterngeld, das dazu beiträgt, dass mindestens ein Elternteil sich ganz der Betreuung des Kindes widmen kann. Oder sie klären ab, ob bei einer Person eine Schwerbehinderung vorliegt, und erbringen auch Leistungen für Opfer von Gewalttaten. Beamte und Beamtinnen im mittleren nichttechnischen Dienst übernehmen also eine wichtige Funktion in der heutigen Gesellschaft, in der das Netz der sozialen Sicherung und sozialen Entschädigung einen besonderen Stellenwert hat.
Ausbildung Beamter/-in im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
2 Jahre Vorbereitungsdienst in einem Amt im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ungefähr 15 Monate praktische Ausbildung bei den Ausbildungsbehörden und 9 Monate fachtheoretische Ausbildung.
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Anstellungsprüfung als Befähigungsnachweis für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes.
Anforderung
Mindestens qualifizierender Hauptschulabschluss, mittlere Reife oder ein anerkannter gleichwertiger Bildungsstand. Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung. Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren.
Verantwortungsgefühl, Zielstrebigkeit, Durchsetzungsvermögen, guter sprachlicher Ausdruck und freundlicher Umgang mit Menschen.
Entwicklungsmöglichkeiten
Regierungssekretär/in; Amtsinspektor/in; Bachelor of Arts – Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst.