Börsenmakler/in

Börsenmakler/in

Berufsbeschreibung
Der Börsenmakler (Broker) und die Börsenmaklerin können für sich selbst oder für andere an der Börse handeln oder aber Verträge über Anschaffung und Veräußerung vermitteln. Die Handelserlaubnis kann ausgesetzt oder widerrufen werden, wenn sich Zweifel an der korrekten Ausübung des Berufes ergeben – z.B Insidergeschäfte – und sich der Geschäftssitz außerhalb der EU befindet. Der Ruf muss untadelig sein! Ein Hauch von einem Gerücht trüge schon Schaden. Mit der neuen Möglichkeit der Internet-Börse und damit des Direkt-Handels der Interessenten hat die Tätigkeit der Börsenmakler und -maklerinnen etwas von ihrem Glamour und ihrer Ausschließlichkeit verloren.
Ausbildung Börsenmakler/in
Zum Beispiel bankwirtschaftliches Studium und praktische Erfahrungen im Wertpapiergeschäft. Eine Prüfung wird von Börsenkommission abgenommen. Zulassung durch den Börsenvorstand.
Anforderung
Kaufmännische Ausbildung: Bankkaufmann oder Investmentfondskaufmann, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.

Verständnis von Börsen- und Finanzwesen, Integrität, Gelassenheit zwischen Risiko und Sicherheit, Reaktionsschnelligkeit, absolute Zuverlässigkeit, Übersicht, Prioritäten setzten können, komplexe Information verarbeiten, Freude am Kundenkontakt, Beraterqualität, gutes Geschick, Wissen zu vermitteln, kaufmännisches Wissen, Gespür für weltpolitische Entwicklung und ihre Auswirkung auf Aktienpreise, Führungsqualitäten.
Entwicklungsmöglichkeiten
Controller, Geschäftsführung, Fondsmanager, Unternehmer/in.
Berufskunde Jobmedia
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