Berufsbeschreibung
Die studierten Fachleute des Wirtschaftsrechts verbinden Kenntnisse aus dem juristischen Sektor mit betriebswirtschaftlichem Wissen. Sie beraten das Management von Unternehmen und Verbänden und sichern diese bei Entscheidungen durch angemessene Vertragsregelungen rechtlich ab. Genauso können die studierten Wirtschaftsrechtler aber auch verantwortungsvolle Positionen in der Unternehmensprüfung, im Versicherungswesen oder im Bereich der rechtlichen Fragen in der Personalabteilung abdecken. Bei Letzterem geht es um das Gestalten von Arbeitsverträgen oder das Prüfen und Einhalten von Arbeitsbedingungen. Auch das Feld des Medienrechts oder des internationalen Wirtschaftsrechts ermöglicht ein breites Spektrum an Tätigkeiten, die auch zu einer Beschäftigung im Ausland führen können.
Die studierten Fachleute für Wirtschaftsrecht arbeiten vor allem in großen Wirtschaftsunternehmen und –verbänden, aber auch bei Versicherungen, in Banken oder Kanzleien. Stiftungen und Gewerkschaften bieten ebenso wie Behörden und Ministerien Stellen für studierte Wirtschaftsrechtler an.
Studium Wirtschaftsrecht, Bachelor of Arts
6–8 Semester: Fachhochschule, Hochschule. Duales Studium. Mit Praxisprojekt. Auslandssemester möglich.
Der Studiengang Wirtschaftsrecht kann je nach Bildungsinstitution auch mit dem LL.B. abgeschlossen werden. Wirtschaftsrecht kann innerhalb des Zwei-Fach-Bachelors als Kombinationsfach oder als Schwerpunkt in Fächern zur Rechtswissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft studiert werden.
Anforderung
Fachhochschulreife, Hochschulreife.
Interesse an wirtschaftlichen Vorgängen und Prozessen, Vorstellungsvermögen, Faible für Mathematik und Zahlen, guter mündlicher und schriftlicher Ausdruck, präzises Formulieren, strukturiertes Denken, argumentativ überzeugend, kreativ, geduldig, sich auf Menschen einlassen können, Fremdsprachenkenntnisse wie Englisch und Latein.
Entwicklungsmöglichkeiten
Ökonom/in, Berater/in, Vertragsberater/in, Mediator/in, Justiziar/in, Dozent/in, Personalleiter/in, Leiter/in der Rechtsabteilung, Rechtsschutzbeauftragter/Rechtsschutzbeauftragte, Master Wirtschaftsrecht, Unternehmer/in, eigene Kanzlei nach Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung.