Fahrlehrer/in

Fahrlehrer/in

Berufsbeschreibung
Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen geben praktischen und theoretischen Unterricht zu den Regeln im Straßenverkehr und zum Fahren von Fahrzeugen. Sie vermitteln ihren Schülern und Schülerinnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nötig sind, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

Dabei haben sie mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun. Manche lernen schnell, andere brauchen lange, um die Vorschriften für die Fahrprüfung zu begreifen. Einige haben anfänglich viel Angst, sich mit einem Auto im Straßenverkehr zu bewegen, andere dagegen trauen sich zu viel zu. Mit allen sollte der Fahrlehrer zurechtkommen. Zugleich muss er im praktischen Fahrunterricht selbst auf den Verkehr achten, um gegebenenfalls einzugreifen.

Die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen müssen beurteilen können, wann ein Fahrschüler reif für die Fahrprüfung ist. Auch wenn dieser anderer Meinung ist. Sie sind oft selbständig oder in kleinen Fahrschulen als Angestellte beschäftigt.
Man kann Fahrlehrer oder Fahrlehrerin für verschiedene Führerschein-Klassen werden (EU): für PKW, Motorräder, LKW, Busse und Sonderfahrzeuge.
Ausbildung Fahrlehrer/in
Fahrlehrer absolvieren eine zweistufige Ausbildung.
Die erste Stufe (5 Monate) besteht aus dem Besuch einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte. Die Ausbildung wird immer in Ganztagskursen abgehalten. Die Lerninhalte sind unterteilt in Verkehrsverhalten, Pädagogik, Technik, Recht, Umweltschutz und praktisches Fahren. Bereits im dritten Monat findet die »Fahrprüfung« statt, nach 5 Monaten die Fachkundeprüfung.
Im Praktikum (4 1/2 Monate) bilden die angehenden Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen eigenständig Fahrschüler (Unterricht und Praxis) aus.
Um sich mit einer Fahrschule selbstständig zu machen, braucht man noch weitere Voraussetzungen (u.a. ein betriebswirtschaftliches Seminar und eine mindestens zweijährige Zeit als hauptberuflicher Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis).
Anforderung
Die Voraussetzungen:
1. mindestens 22 Jahre,
2. geistig, körperlich und fachlich geeignet,
3. mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung,
4. die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzt; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus,
5. über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
6. innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
7. die fachliche Eignung in einer Prüfung nachgewiesen hat und
8. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Geduld, pädagogisches Geschick, Verantwortungsbewusstsein, ausgezeichnete Fahrkenntnisse, Interesse am Menschen, schnelles Reaktionsvermögen, Zuversicht, positive Grundeinstellung.
Entwicklungsmöglichkeiten
Ausbilder/in, Leiter/in einer Fahrschule, eigene Fahrschule.
Berufskunde Jobmedia
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