Berufsbeschreibung
Der Handwerksmeister und die Handwerksmeisterin müssen selbstverständlich über einen hohen Wissens- und Erfahrungsstand in ihrem Handwerk verfügen. So können sie ihren Auszubildenden auch am meisten mitgeben und sie zu guten Gesellen heranbilden, die vielleicht sogar dem Vorbild ihres Meisters nacheifern und dann selbst Meister werden wollen.
Allerdings ist Fachwissen allein nicht genug, um die Jugendlichen gut auszubilden – pädagogisches Geschick, Geduld, Verständnis, Ausgeglichenheit, Humor gehören genau so dazu. Ebenso wichtig ist der geschickte Umgang mit den Kunden. Fragen, Sonderwünsche oder Reklamationen können die Handwerksmeister und -meisterinnen nicht aus der Ruhe bringen. Sie genießen einen hohen Stellenwert. Ihr technisches Können und Wissen in Betriebswirtschaft macht sie zu Ausbilder, Unternehmer und Spezialisten ihres Fachgebietes in einem.
Ausbildung Handwerksmeister/in
Die Meisterprüfung umfasst vier eigenständige Prüfungsteile: I Praktische Prüfung, II Fachtheoretische Prüfung, III Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung, IV Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung.
Man kann in den meisten Handwerksberufen eine Meisterprüfung ablegen. Seit 2004 ist sie für die Führung eines eigenen Handwerksbetriebs in vielen Bereichen nicht mehr nötig.
Anforderung
Gesellenprüfung und 3 Jahre Berufserfahrung.
Führungseignung, fachliche Kompetenz, Korrektheit, Pünktlichkeit, Belastbarkeit, Ausgeglichenheit, geschickter Umgang mit Lehrlingen, Kostenbewusstsein, kaufmännisches Interesse, geschickter Umgang mit Kunden.
Entwicklungsmöglichkeiten
Betriebsleiter/in, Unternehmer/in.