Justizfachangestellte/r

Justizfachangestellte/r

Berufsbeschreibung
Akten, Fristen, Protokolle, Gebühren – die Justizfachangestellten haben alles fest im Griff! Bürgern, die Rat suchen, erteilen sie klare Auskunft, z.B. über Fristen.

Eine Gerichtseinheit besteht aus einem Richter, einem Rechtspfleger, einer Justizfachangestellten und einem Justizfachwirt/Justizsekretär. Diese vier Fachleute arbeiten jeweils als Team zusammen. Richter, Rechtspfleger und Justizfachwirt/Justizsekretär schlagen die Beamtenlaufbahn ein. Justizfachangestellte sind – wie der Name schon sagt – Angestellte.

Ein Richter diktiert einer Justizfachangestellten z.B. ein Gerichtsurteil oder ein Protokoll. Sie muss es also nicht selbständig aufsetzen, doch sie muss sattelfest in Rechtschreibung und Zeichensetzung sein.

Justizfachangestellte wachen sorgfältig über all die wichtigen Papiere und Unterlagen bei Gericht oder in der Staatsanwaltschaft. Wenn sie bei Vernehmungen Protokoll führen, lassen sie auch nicht um Wörter mit sich handeln. Sie sind unbestechlich und verschwiegen.
Ausbildung Justizfachangestellte/r
3 Jahre (Öfftl. Dienst): duale Ausbildung Betrieb/Berufsschule (Gericht/Staatsanwaltschaft).
Anforderung
Mindestens Hauptschulabschluss (in Berlin: Realschulabschluss); in der Berufsberatung und in Betrieben nachfragen.

Sprachliche Gewandtheit in Wort und Schrift, Interesse an Rechtsfragen, Flexibilität, Sinn für Zahlen und Paragraphen, Bürgerorientiertheit, Lernfreude, Belastbarkeit, Einsatzfreude, Gründlichkeit.
Entwicklungsmöglichkeiten
Aufstieg in höhere Lohngruppen.
Berufskunde Jobmedia
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