Berufsbeschreibung
Es ist die Aufgabe der Musiklehrer und –lehrerinnen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Welt der Musik zu erschließen. Das Gebiet ist riesig und will professionell vermittelt werden. Deshalb verfügen Musiklehrer über umfassende musiktheoretische, aber auch pädagogische Kenntnisse. Sie erteilen Instrumental-, Vokal-, Gesangs- oder Rhythmikunterricht. Sie unterrichten elementare Musikpädagogik genauso wie den Bereich Musiktheorie und Komposition. Um die Vielfalt der Musik erfassen zu können, müssen nicht nur die Instrumente alleine, sondern auch ihre Klangfunktionen in einem Orchester bekannt sein. Um eine Komposition, ein Musikstück benennen zu können, muss sein Komponist erkannt werden. Um die Namen der vielen Komponisten und Interpreten zu wissen, müssen sie erst erlernt worden sein. Mit Freude erklärt der Musiklehrer, wie ein Musical oder eine Oper entsteht, was ein Sonett ist, woran man Musikrichtungen wie Jazz, Chansons oder Balladen erkennt. Sie sind an Musikschulen oder selbständig tätig, leiten aber auch Chöre oder Blasorchester.
Ausbildung Musiklehrer/in
8–10 Semester: Studium Musikhochschule.
Anforderung
Hochschulreife.
Musikalität, pädagogisches Geschick, Geduld, positive Ausstrahlung, Ausgeglichenheit, Bestimmtheit, Taktgefühl, Harmonie, Einfühlungsvermögen.
Entwicklungsmöglichkeiten
Musikpädagoge/-pädagogin, Musiktherapeut/in, eigenes Institut.