Berufsbeschreibung
Patentanwaltsfachangestellte arbeiten für Patentanwälte. Diese kümmern sich um Urheberrechte, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, aber auch um den Markenschutz. Das heißt, sie sorgen dafür, dass jemand, der ein Patent anmelden möchte, nicht von schnellen, billigeren Nachahmern um die Früchte seiner oft langjährigen Arbeit gebracht wird. So sichern sie den Erfindern die ihnen rechtlich zustehenden gewerblichen Schutzrechte zu. Das ist für die Lebendigkeit der nationalen Wirtschaft im internationalen Wettkampf überlebenswichtig! Alle deutschen Patentanwälte gehören der Patentanwaltskammer (PAK), einer Körperschaft Öffentlichen Rechtes, an.
Patentanwaltsfachangestellte arbeiten im Büro eines Patentanwalts und bereiten selbständig vieles vor, was er zur Ausübung seiner Arbeit braucht: Anträge für Patent-, Marken- oder Gebrauchsmuster-Anmeldungen, Schreiben an die Ämter im In- und Ausland, Gebührenzusammenstellungen, Rechnungen, Zahlungen und Buchungen. Sie sind die wandelnden Mahner und Garanten dafür, dass keine Fristen versäumt werden!
Ausbildung Patentanwaltsfachangestellte/r
3 Jahre (freie Berufe): duale Ausbildung Betrieb/Berufsschule.
Anforderung
Mindestens Hauptschulabschluss; in der Berufsberatung und in Betrieben nachfragen.
Gutes Sprachgefühl, Sorgfalt und Freude an Kommunikation, Interesse für Jura, Freude an Bildschirmarbeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, ansprechende Darstellung, Fähigkeit, unter Termindruck zu arbeiten, Sinn für Details, Geduld. Gute Englischkenntnisse sind von Vorteil.
Entwicklungsmöglichkeiten
Erste Kraft in einem Büro; Hauptsachbearbeiter/in; Bürovorstand.