Polizeivollzugsbeamter/-beamtin

Polizeivollzugsbeamter/-beamtin

Berufsbeschreibung
Kontakt mit Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen hat man schon im Kindergarten bzw. als junger Schüler. Sie bringen einem das richtige Verhalten im Straßenverkehr und bei drohenden Gefahren bis hin zu den Verkehrsregeln bei. Polizistinnen und Polizisten sind auch in der Drogen- und Gewaltprävention in den Schulen aktiv. Im Alltag begegnet man ihnen auf Streife in der Fußgängerzone, bei Hilfeleistungen, bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, bei einer Verkehrskontrolle oder Demonstrationen. Die Beobachtungs- und Kontaktfähigkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen wird stark geschult, so dass ihnen einerseits kein Detail eines Begegnungs- oder Ermittlungsortes entgeht und sie andererseits fähig sind, durch ihre diplomatische Gesprächsführung mögliche Aggressionen der Beteiligten abzubauen.

Polizist – ein Beruf, der so interessant ist wie das Leben selbst! Der Polizist ist in seiner Arbeit immer an vorderster Front. Teamarbeit gilt dabei als Schlüssel zum Erfolg. Je nach den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Polizistinnen bietet der Beruf Tätigkeiten in den verschiedensten Sparten: z.B. Streifendienst, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, berittene Polizei, Hubschrauberstaffel. Der Wechsel von einer Sparte in die andere ist möglich, ebenso wie der Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst oder ein Wechsel zur Kriminalpolizei.
Ausbildung Polizeivollzugsbeamter/-beamtin
Die 2- 2,5-jährige Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgt in den Polizeischulen der Bereitschaftspolizei und im Rahmen von Praktika bei den Polizeirevieren der Landespolizei. In einzelnen Bundesländern wird die Ausbildung im mittleren Dienst nicht mehr angeboten.

Die Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst beinhaltet je nach Bundesland zum Teil eine mehrmonatige Vorausbildung bei der Bereitschaftspolizei sowie ein 3-jähriges Bachelor-Studium an einer Hochschule für Polizei oder Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.

Hinweis: Je nach Bundesland gibt es leichte Abweichungen bei der Berufsbezeichnung und der Ausbildungsdauer oder -form.
Anforderung
Nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, Deutsche/r nach Artikel 116 des Grundgesetzes, gute körperliche Verfassung, Körpergröße mind. 160 cm; für den Einstieg in den mittleren Dienst mind. 16,5 Jahre und höchstens 30 Jahre alt, mittlerer Bildungsabschluss (Realschule oder wenn Hauptschüler ein als gleichwertig anerkannter Abschluss) bzw. Abschlüsse höherer Schulen; für den direkten Einstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst höchstens 31 Jahre alt und Abitur oder Fachhochschulreife bzw. vergleichbarer Abschluss. Beim Höchstalter und der Staatsangehörigkeit sind Ausnahmen möglich.

Gute Beobachtungsgabe und Entscheidungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, klare Ausdrucksweise, gute Konstitution und Sportlichkeit, rasche Auffassungsgabe und Offenheit, Kontaktfreudigkeit, Geduld und Ausdauer, Taktgefühl.
Entwicklungsmöglichkeiten
Mittlerer Polizeivollzugsdienst:
(Aufstieg in den gehobenen Dienst ist möglich.)
Polizeimeister/in zur Anstellung; Polizeimeister/in; Polizeiobermeister/in; Polizeihauptmeister/in; Polizeihauptmeister/in mit Amtszulage.

Gehobener Polizeivollzugsdienst:
(Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst und Laufbahnwechsel zur Kriminalpolizei ist möglich.)
Polizeikommissar/in zur Anstellung; Polizeikommissar/in; Polizeioberkommissar/in; Polizeihauptkommissar/in; Erster Polizeihauptkommissar/in.
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