Rechtliche/r Betreuer/in

Rechtliche/r Betreuer/in

Berufsbeschreibung
Der Begriff Betreuer ist in Zusammenhang mit diesem Berufsbild etwas irreführend. Gesetzlicher Vertreter wäre treffender. Denn der Rechtliche Betreuer hat die zu betreuende Person nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der oder die Betroffene aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht mehr selbst treffen kann. Diese Entscheidungen müssen vom Rechtlichen Betreuer im Grundsatz so getroffen werden, wie es der geschäftsfähige Betreute selbst getan hätte.
Diese Entscheidungen können folgende Bereiche betreffen: Gesundheitssorge, Vermögensregelung, Angelegenheiten in Heimen, Wohnungen und Behörden.

Als Rechtlicher Betreuer hat man eine große Verantwortung zu tragen und muss angesichts der einzelnen Schicksale auch sehr belastbar sein.
Ausbildung Rechtliche/r Betreuer/in
Keine spezielle Ausbildung vorgeschrieben: Gesetzeskenntnis und Kenntnis von sozialen Hilfsorganisationen wichtig.
Berufsbetreuer ist, wer eine Vergütung erhält. Eine Vergütung erhält, wer hauptberuflich Betreuungen führt.
Betreuungspersonen müssen sich in ihrem Handeln an Recht und Gesetz halten.
Anforderung
Üblicherweise wird ein Studium im Bereich Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik vorausgesetzt. Eignungsprüfung.

Reife, belastbare Persönlichkeit, Interesse für Psychologie, Medizin und Recht, Kenntnis von Hilfsinstitutionen, einwandfreier Leumund.

Fähigkeit zur Selbstkritik, Verantwortungsbewusstsein, Respekt vor den Werten anderer Personen, Zielsicherheit und Organisationsgeschick, praktische Orientierung, Feinfühligkeit, Taktgefühl, Talent zum Zuhören, keine Berührungsangst, Zuverlässigkeit.
Entwicklungsmöglichkeiten
Geschäftsleitung einer Betreuerfirma, eigene Betreuerfirma.
Berufskunde Jobmedia
© Berufskunde-Verlag der Berufsreportagen SV AG
Mauersegler- und AlpenseglerförderungSponsor apus.tv