Berufsbeschreibung
Um einen Mandanten erfolgreich vor Gericht zu verteidigen, müssen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen den Fall und ihre Strategie der Verteidigung sehr sorgfältig analysieren und rhetorisch gut aufbereiten. Zudem sollten sie durch ein sicheres und gewandtes Auftreten überzeugen können. Verhandlungsgeschick vor Gericht wie auch im Umgang mit Behörden ist eine wesentliche Qualifikation für Rechtsanwälte.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen planen und organisieren ihre Arbeitswelt genauestens. Sie bringen sich eigenständig immer wieder auf den neuesten Stand, da immer wieder neue Gesetze herausgegeben bzw. bestehende verändert oder überarbeitet werden. Ihre juristischen Schriftstücke sind präzise und fehlerfrei formuliert.
Je nach Fall müssen sich Rechtsanwälte mit dem Strafrecht, dem Zivilrecht oder dem Verwaltungsrecht befassen. Das sind völlig unterschiedliche, sehr komplexe Rechtsgrundlagen für ganz verschiedene Rechtssituationen. Viele Rechtsanwälte spezialisieren sich deshalb, z.B. auf eine der drei genannten Rechtsarten.
Ausbildung Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
2. juristische Staatsprüfung + Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer.
Anforderung
Jurastudium.
Freude, sich für Mandanten in Rechtsangelegenheiten zu engagieren, analytisches Denken, guter sprachlicher Ausdruck in Wort und Schrift, Neigung zu beratender und überzeugender Tätigkeit, Verhandlungsgeschick, Entschlusskraft, Fähigkeit komplexe Zusammenhänge zu sehen, gutes Gedächtnis, Belastbarkeit, Verschwiegenheit.
Entwicklungsmöglichkeiten
Master of Laws (LLM), Notar/in, Wirtschaftsprüfer/in, Treuhandexperte/-in, Tätigkeit in Wirtschaft oder Politik (Verwaltungsrat/-rätin, Parteisprecher/in usw.), Doktorat (2–3 Jahre), eigene Kanzlei.