Reitlehrer/in

Reitlehrer/in

Berufsbeschreibung
Für beide, das Pferd wie auch den Reiter, wollen Reitlehrer und -lehrerinnen das Beste, was im Unterricht erreicht werden kann. Mit klaren Anweisungen und gegenseitigem Vertrauen können Höchstleistungen erzielt werden. Ein guter Reitlehrer kennt seine Pferde und weiß, welches er wie, bei wem und wo am idealsten einsetzen kann. Auch die Beurteilung der Reitschüler gelingt ihm sekundenschnell. Auf einen Blick sieht die Reitlehrerin, wo die Stärken und Schwächen ihrer Kursteilnehmer liegen. Unterricht an der Longe und im Voltigieren, für turnerische und sogar akrobatische Übungen auf dem trabenden und galoppierenden Pferd, helfen, das Gleichgewicht zu trainieren.

Nicht nur das praktische Reiten, auch theoretisches Wissen zur klassischen Reitkunst, dem Verhalten der Pferde wissen die Reitfachleute geschickt zu vermitteln, um Verständnis und Harmonie zwischen Reiter und Pferd herzustellen und zu gewährleisten.
Nebst den Anfängerkursen erteilen Reitlehrer auch Dressurunterricht, organisieren den Reitbetrieb, sehen zu, dass Sättel und Zaumzeuge instand gehalten und die Pferde gepflegt werden, begleiten Profireiter und -reiterinnen an Turniere uvm.
Weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich auch im Behindertensport, für heil- und physiotherapeutisches Reiten
Ausbildung Reitlehrer/in
Lehrgänge: 8 Tage bis 3 Wochen (Vollzeit), je nach Stufe: ob Trainer/in C, Trainer/in B oder Trainer/in A. Die Kurse werden in Fachschulen für Reit- und Fahrausbildung (vom Landesverband benannt) oder von anderen Ausbildungsstätten durchgeführt, die durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung genehmigt wurden.
Anforderung
1. Reitlehrer/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Deutschen Reiterlichen Vereinigung geregelt ist. Für diese Ausbildung ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Zugangskriterien sind in der Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung geregelt. Die Zulassung zur Ausbildung erfordert neben der Mitgliedschaft in einem Reiterverein den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses und den Besitz des Reiterpasses und entsprechender Reitabzeichen. Je nach Ausbildungsniveau muss der Besuch eines Vorbereitungskurses bzw. die Zulassung als Trainer/in und eine Ausbildertätigkeit als Trainer nachgewiesen werden. Bewerber/innen sollten in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. Meist ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Oder:
2. Erstberuf: Pferdepfleger/in (Schwerpunkt Reiten) und 3–5 Jahre Berufspraxis.

Liebe zum Pferd, Geduld, Verantwortungsbewusstsein, Freude am Unterrichten, positive Einstellung zum Menschen, sportliche Konstitution, Ausgeglichenheit, Interesse für Tiermedizin, Beobachtungsgabe, Wachsamkeit.
Entwicklungsmöglichkeiten
Berufsreiter/in (FN), Lehrmeister/in, Reittherapeut/in, Master of Business Administration, Tierarzt/-ärztin.
Berufskunde Jobmedia
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